Fliegen ohne Fallschirm – Checkliste für Dienstleister zur Abgrenzung von Scheinwerkverträgen im Lichte des AÜG

Fliegen ohne Fallschirm – Checkliste für Dienstleister zur Abgrenzung von Scheinwerkverträgen im Lichte des AÜG

[vc_row][vc_column][/vc_column][vc_column_text][vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Die Fallschirmlösung ist zum 1.4.2017 mit dem Update des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG) entfallen. Unternehmen und Dienstleister arbeiten nun ohne Fallschirm zusammen, wenn Sie Dienst- und Werkverträge vereinbaren. Unsere Checkliste unterstützt Dienstleistern Ihre Vertrags- und Projektsituation selbst einzuschätzen und

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