Unternehmen prüfen Ihre Sourcing- Verträge mit Dienstleistern zur Abgrenzung von Scheinwerkverträgen

Unternehmen prüfen Ihre Sourcing- Verträge mit Dienstleistern zur Abgrenzung von Scheinwerkverträgen

[vc_row][vc_column][vc_column_text] Beim Einsatz von Dienstleistern müssen Unternehmen nun prüfen, ob Scheinwerk- bzw. Scheindienstverträge vorliegen, bevor sie den Auftrag erteilen. Bereits vor dem 1.4.2017 haben viele Einkäufer von Dienstleistungen mit Sorge an die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gedacht. Denn die

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